Bischof Ackermann zu 20.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt

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Im Prozess um eine Schmerzensgeldklage einer wegen Missbrauchs traumatisierten Mitarbeiterin des Bistums Trier gibt es nun ein Ergebnis. Bischof Ackermann muss wie von der Frau gefordert ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro zahlen.

Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht

Die Mitarbeiterin warf Ackermann vor, dass er sie in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt habe. Er soll bei einer Informationsveranstaltung mit Bistumsmitarbeitern das Pseudonym der Frau gebrochen haben und ihren bürgerlichen Namen genannt haben.

Das Arbeitsgericht Trier sah es am Mittwoch dann auch als erwiesen an, dass Ackermann den bürgerlichen Namen der Frau bei einer Konferenz genannt hatte. Die Frau war in den 1980er-Jahren von einem Priester missbraucht und zur Abtreibung gedrängt worden.

Ackermann erscheint nicht zu Gerichtstermin

Ackermann war am Mittwoch nach einem Bericht des SWR nicht selbst vor Gericht erschienen. Die Gründe dafür wurden nicht mitgeteilt. Seine Anwälte hätten ihn vertreten. Eine Vollmacht des Bischofs sei dafür ausreichend. Ursprünglich hieß es, der Bischof müsse persönlich vor Gericht aussagen.

Bei einer Güteverhandlung im März dieses Jahres hatte es keine Einigung zwischen den Parteien gegeben.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 06.09.2023 berichtet.


Mehr zu der Schmerzensgeldklage

Der amtierende Bischof von Trier Stephan Ackermann (Foto: picture alliance/dpa | Harald Tittel)

Pseudonym gebrochen

Keine Einigung bei Schmerzensgeldklage gegen Bischof Ackermann

Der Streit um Schmerzensgeld zwischen einer wegen Missbrauchs traumatisierten Mitarbeiterin des Bistums Trier und dem Trierer Bischof Stephan Ackermann geht weiter. Bei einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Trier wurde am Donnerstag keine Einigung erzielt.

Trierer Bischof Stephan Ackermann (Foto: picture alliance/dpa | Harald Tittel)

Gütetermin geplant

Schmerzensgeldforderung gegen Trierer Bischof Ackermann

Das Trierer Arbeitsgericht will in den nächsten zwei bis vier Wochen einen Gütetermin ansetzen, um den Rechtsstreit einer Angestellten des Bistums Trier mit ihrem Arbeitgeber einvernehmlich zu lösen. Hintergrund ist eine Schmerzensgeldforderung gegen den Trierer Bischof Ackermann.

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Eduard Derichs ist ein Blogger und Content Writer aus Deutschland. Er teilt auf seiner Webseite Inhalte zu verschiedenen Themen und hat eine breite Leserschaft. Er interessiert sich besonders für aktuelle Ereignisse und verfolgt das Geschehen aufmerksam.

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