Im Fall Yeboah werden die Plädoyers erwartet


Dass die Karlsruher Staatsanwälte auf schuldig plädieren werden, ist keine Frage. Zwar dürften sie das Geständnis, wonach nicht er sondern Heiko S. in der Tatnacht die treibende Kraft gewesen sei, vermutlich als Schutzbehauptung werten. Dennoch wurde damit klar, Peter S. war zumindest an der Tat beteiligt, hat das Feuer – wenn nicht allein aber dann doch gemeinsam mit Heiko S. gelegt.
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Strafmaß noch offen
Nachdem die Bundesanwaltschaft den vom Gericht vorgeschlagenen Deal hat platzen lassen, da ihr die darin angedachte Mindeststrafe von fünfeinhalb Jahren zu niedrig war, dürfte sie heute ein deutlich höheres Strafmaß fordern.
Denn S. hatte mit seiner Brandstiftung nicht nur den Tod von Samuel Yeboah sondern auch den der anderen Hausbewohner zumindest billigend in Kauf genommen und dabei aus einem besonders verwerflichen Beweggrund gehandelt – nämlich aus rassistischen Motiven.
Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 24.09.2023 berichtet.
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