Neue Tempo-30-Zonen in Saarbrücken eingerichtet

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Bereits seit einigen Wochen gibt es im Saarbrücker Stadtgebiet vier neue Tempo-30-Zonen. Wie die Stadtverwaltung dem SR bestätigte, wurde in Burbach in Abschnitten der Burbacher Straße und der Bergstraße aus Lärmschutzgründen Tempo 30 eingerichtet.

Auch in der kompletten Feldmannstraße in St. Arnual gilt nun Tempo 30, ebenso in Abschnitten der Straße Am Kieselhumes und in der Saargemünder Straße in Bübingen – teils um Schulwege zu sichern oder wegen einer verengten Fahrbahn durch Schutzstreifen.

Auswertung des Tempo-30-Modellprojektes läuft

Schon Mitte April wurde in der Saarbrücker Innenstadt im Rahmen eines Modellprojektes auf viel befahrenen Durchgangsstraßen Tempo 30 eingerichtet. Damit soll die Verkehrssicherheit erhöht und die Lärmbelastung gesenkt werden.

Ein Tempo-30-Schild in der Innenstadt (Foto: picture alliance/dpa | Andreas Arnold)

Modellprojekt gestartet

Ab sofort mehr Tempo-30-Zonen in Saarbrücken

Derzeit läuft die wissenschaftliche Auswertung durch den Bund. Dazu wurden im Oktober vergangenen Jahres – also vor dem Start des Projektes – und anschließend im Mai und Juni Daten gesammelt. Es wird zum Beispiel auch untersucht, wie sich die verringerte Geschwindigkeit auf die Fahrzeit mit Bus und Saarbahn oder auf die Leistungsfähigkeit der Ampel-Schaltungen auswirkt.

Ampel-Schaltungen bislang nicht angepasst

Die Ampel-Schaltungen wurden übrigens nicht an die verringerte Geschwindigkeit angepasst – auch weil die Ampeln in der Innenstadt zahlreiche Anforderungen zu erfüllen hätten. Eine grüne Welle für Autos sei dabei nicht das vorrangig angestrebte Ziel. Je nach Lage hätten zum Beispiel Fußgänger oder die Saarbahn Vorrang, insbesondere zum Beispiel im Umfeld der Fußgängerzone. Außerdem sei es Teil des Forschungsprojektes, die Auswirkung der Tempo-Beschränkung auch auf die Ampelschaltungen zu untersuchen.

Tempo 30 künftig auch wegen Klima- oder Gesundheitsschutz

Weitere Tempo-30-Zonen seien vorerst nicht geplant. Aktuell seien die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, heißt es von der Stadt. Gerade diese „rechtlichen Möglichkeiten“ könnten demnächst aber erweitert werden.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem künftig die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung gleichberechtigt sein sollen zur Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs.

Gesetzentwurf geht Städtetag nicht weit genug

Die Stadt Saarbrücken begrüßt das grundsätzlich, auch wenn noch unklar sei, inwiefern sich in der Praxis wirklich etwas ändere. Das entscheide sich in den nachgeordneten Verwaltungsvorschriften, die noch nicht vorliegen würden.

Auch der Saarländische Städte- und Gemeindetag ist noch skeptisch. Zwar bekämen die Kommunen mehr Möglichkeiten, eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu beantragen – zuständig blieben aber weiter die Straßenverkehrsbehörden. Einige Städte im Saarland haben eigene Verkehrsbehörden, oftmals sind diese aber bei den Kreisen angesiedelt. Und hier bleibe abzuwarten, wie diese die erweiterte Antragsbefugnis der Kommunen umsetzen würden.

Generell erneuert der SSGT seine Forderung an die Landesregierung, den Kommunen mehr Entscheidungsspielraum einzuräumen, etwa bei der Einrichtung von Tempo 30 oder auch Durchfahrtsverboten.

Über dieses Thema hat auch der SAARTEXT am 16.09.2023 berichtet.


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Eduard Derichs ist ein Blogger und Content Writer aus Deutschland. Er teilt auf seiner Webseite Inhalte zu verschiedenen Themen und hat eine breite Leserschaft. Er interessiert sich besonders für aktuelle Ereignisse und verfolgt das Geschehen aufmerksam.

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