Pfand für Arzttermin ist rechtens


Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) sieht beim Pfandsystem für säumige Patienten keinen Verstoß gegen das Vertragsarzt-Recht. Das teilte die KV auf SR-Anfrage mit.
Ein niedergelassener Internist in Völklingen nimmt von mehrfach nicht erschienenen Patienten 50 Euro als Pfand für einen Termin. Um einen Termin zu bekommen, muss der Patient zunächst zur Praxis kommen und das Geld hinterlegen. Erscheint er zum ausgemachten Termin, erhält er das Geld zurück.
Die KV hat dieses Vorgehen nun juristisch überprüft und sieht danach keinen Grund zur Beanstandung.
200.000 geplatzte Termine im zweiten Quartal
Gar nicht oder nur sehr kurzfristig abgesagte Termine sind zunehmend ein Problem für Arztpraxen. Eine Erhebung der KV hat gezeigt, dass im vergangenen Quartal im Saarland knapp 200.000 Termine nicht wahrgenommen wurden.
Umstrittenes Pfand für Arztbesuch
Über dieses Thema berichtete SR 3 in der Sendung „Guten Morgen“ am 07.09.2023.
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