Yeboah-Prozess geht auf die Zielgerade


Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz setzt heute den Prozess um den Tod des Asylbewerbers Samuel Yeboah fort. Das Gericht will die Ermittlungsrichterin am Bundesgerichtshof hören, die den Haftprüfungsantrag des ehemaligen Chefs der Saarlouiser Neonazis vor zwei Wochen abgelehnt hat.
Der 54-jährige St. sitzt weiter in Untersuchungshaft. Nach SR-Informationen hat er vor der Richterin eine Tatbeteiligung abgestritten. Er bestritt zudem, am Abend vor dem tödlichen Anschlag in einer Kneipe den Satz gesagt zu haben, dass so etwas wie in Ostdeutschland auch mal hier – in Saarlouis – passieren müsse.
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Beweisaufnahme wird am Dienstag abgeschlossen
Am Dienstag will das OLG Koblenz die Beweisaufnahme abschließen. Dann sollen die psychiatrische Sachverständige und die Vertreterin des Kreisjugendamtes gehört werden. Dabei soll es dann um die Frage der Schuldfähigkeit gehen, beziehungsweise um die Frage, ob für den in Koblenz wegen Mordes angeklagten Peter S. Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt.
Plädoyers in der kommenden Woche
In der kommenden Woche sind dann die Plädoyers geplant. Das Urteil soll am 9. Oktober verkündet werden.
Samuel Yeboah aus Ghana war bei einem Brandanschlag auf das Asylbewerberheim in Saarlouis 1991 ums Leben gekommen. Angeklagt ist der frühere Neonazi Peter S.. Er soll das Feuer gelegt haben.
Über dieses Thema haben die SR-Hörfunknachrichten am 18.09.2023 berichtet.
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